Suchtprävention
Damit unsere Gäste ein möglichst angenehmes Freizeiterlebnis in unseren Spielhallen genießen können, sind wir darauf bedacht, dass der Umgang mit dem Spielen keine problematischen Züge annimmt. Der Jugend- und Spielerschutz steht immer im Vordergrund. Daher ist unser Personal darauf geschult auffällig bzw. pathologisch spielende Gäste zu erkennen und Ihnen Unterstützung anzubieten.
Um jedoch den Spielerschutz zu unterstützen, besteht die Möglichkeit, sich in unseren Spielhallen mittels eines präventiven Hausverbots vom Spiel ausschließen zu lassen. Ein solches Hausverbot kann allerdings nur als unterstützende Maßnahme angesehen werden.
Mit Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) im Juli 2021 können sich Glücksspielende bundesweit und spielformübergreifend sperren lassen. Um sich vom Glücksspiel auszuschließen, müssen sie einen schriftlichen Sperrantrag beim Sperrsystem OASIS oder bei Anbietenden von Glücksspielen stellen. Die Beantragung einer Sperre ist kostenfrei.
Tipp: Wir raten, den Sperrantrag direkt an das Regierungspräsidium Darmstadt zu schicken, das für das Führen der zentralen Sperrdatei OASIS zuständig ist:
Regierungspräsidium Darmstadt
Dez. III 34 Glücksspiel, Preisprüfung
Wilhelminenstraße 1 – 3
64283 Darmstadt
Antrag zum Ausdrucken:
musterantrag_auf_selbstsperre.pdf
Onlineantrag:
Antrag auf Eintragung einer Selbstsperre in OASIS nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 (§ 8a GlüStV 2021) -
Antragstellende natürliche Person
Onlineantrag zur Aufhebung der Spielersperre:
Antrag auf Aufhebung der Spielersperre nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 -
Informationen zum Antrag
Beratung
Beratungs- und Informationsmöglichkeiten erhalten Sie unter Telefon: 0800 1372700
oder: